PI Fondsmanagement GmbH & Co. KG
(Kapitalverwaltungsgesellschaft)
bei der Verwaltung von Investmentvermögen
Die PI Fondsmanagement GmbH & Co. KG (KVG) handelt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausschließlich im Sinne der Pro·Investor-Philosophie und damit im Interesse der von ihr verwalteten Fondsgesellschaften und der Anleger. Zu diesem Zweck wurde von der PI Gruppe eine Risikopolitik eingeführt, die es der KVG ermöglichen soll, Risiken und Interessenkonflikte möglichst frühzeitig zu erkennen, zu kontrollieren und zu reduzieren. So wurde nicht nur ein umfangreiches Risikomanagementsystem implementiert, sondern auch umfassende Maßnahmen im Umgang mit Interessenkonflikten beschlossen.
Ein Interessenkonflikt besteht dann, wenn sich z.B. Handlungsmöglichkeiten der KVG, einer relevanten Person oder einer mit ihr verbundenen Person, nicht mit den redlichen Interessen einer Fondsgesellschaft oder dessen Anlegern vereinbaren lassen oder potenziell konfliktträchtige Interessen mehrerer Fondsgesellschaften oder deren Anlegern bestehen. Umstände und Beziehungen, aus denen sich Interessenkonflikte ergeben können bestehen insbesondere aufgrund enger Verbindungen zwischen den einzelnen Beteiligten der zu erbringenden Dienstleistungen und Auslagerungstätigkeiten im Rahmen der Verwaltungstätigkeiten. Die KVG hat daher u.a. folgende Maßnahmen zur Ermittlung, Vorbeugung, Beilegung und Beobachtung von Interessenkonflikten ergriffen, um zu vermeiden, dass solche der Fondsgesellschaft und ihren Anlegern schaden:
Die KVG hat einen Compliance-Beauftragten benannt, der die Einhaltung gesetzlicher Regelungen und anderer bestehender Regeln überwacht.
Die KVG hat organisatorische Strukturen und darauf aufbauend entsprechende Zuständigkeiten eingerichtet, die die zur Vermeidung von Interessenkonflikten erforderlichen funktionalen Trennungen sicherstellen.
Die KVG hat ein Vergütungssystem, das dazu beiträgt, Interessenkonflikte zu vermeiden.
Unter dem Prozess des Risikomanagements sind die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Identifikation von Risiken, die Risikobewertung, der Umgang mit Risiken sowie die Überwachung von Risiken zu verstehen. Im Rahmen der Risikopolitik hat die KVG folgende Risikoleitsätze verabschiedet:
Die KVG beachtet sämtliche regulatorischen Rahmenbedingungen, soweit diese für die Geschäftstätigkeit unabdingbar sind;
Die KVG definiert eindeutige Grenzen für die Tragfähigkeit eines jeden Risikos und vermeidet Risiken, die diese Grenzen überschreiten können;
Die Geschäftsleitung prüft beim Eingehen von Risiken, ob das Chancen-Risiko-Verhältnis ausreichend gewahrt wird;
Die KVG vermeidet Risiken, die ihre Risikotragfähigkeit überschreiten;
Relevante Risiken werden mit systematischen Prozessen analysiert und überwacht. Sobald vordefinierte Schwellenwerte oder Limits erreicht werden, werden geeignete Gegenmaßnahmen zur Risikoreduktion (Vermeidung, Verminderung, Überwälzung) eingeleitet.
Risiken und Interessenkonflikte können mit diesen Maßnahmen nicht ausgeschlossen oder verhindert werden. Aber sie können frühzeitig erkannt und durch entsprechende Maßnahmen kontrolliert werden.
Hier können Sie die Risikogrundsätze herunterladen: