PI Fondsmanagement GmbH & Co. KG
(Kapitalverwaltungsgesellschaft)
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) hat für sämtliche Geschäftsleiter und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Unternehmens oder der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben können ("Risikoträger"), eine Vergütungspolitik festgelegt, die mit dem Risikomanagementsystem vereinbar ist, keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzt und das Unternehmen trotz allem nicht daran hindert, pflichtgemäß und im besten Interesse der von ihr verwalteten Fondsgesellschaften und deren Anleger, zu handeln.
Die Vergütungen der von der PI Fondsmanagement als Risikoträger identifizierten Mitarbeiter und der Geschäftsleitung setzen sich ausschließlich aus festen Gehältern ohne variable Bestandteile oder erfolgsabhängige Bonuszahlungen zusammen.
Die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik werden von der Geschäftsleitung der KVG in ihrer Aufsichtsfunktion festgelegt und regelmäßig überprüft. Mindestens einmal jährlich wird im Rahmen einer zentralen und unabhängigen internen Überprüfung durch den Beirat der KVG festgestellt, ob die Vergütungspolitik gemäß den vom Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion festgelegten Vergütungsvorschriften und -verfahren umgesetzt wurde.
Hier können Sie die Grundsätze der Vergütungspolitik herunterladen: